1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AVLB“) der SE Vertriebs GmbH („SE Vertrieb“) gelten für alle mit unseren Kunden geschlossenen Verträge über den Verkauf von Solarkomponenten sowie für diesbezügliche vorvertragliche Schuldverhältnisse und soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen AVLB abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen von Kunden werden auch ohne, dass SE Vertriebs GmbH
ausdrücklich widerspricht, nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn SE Vertriebs GmbH Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Gleiches gilt, wenn auf entgegenstehende oder abweichende Bedingungen in der Einzelkorrespondenz verwiesen wird.
1.3. Der Kunde erkennt mit der Entgegennahme eines Angebots, einer Auftragsbestätigung, spätestens aber mit der Erteilung eines Auftrags oder der Entgegennahme einer Leistung die Geltung dieser AVLB an.
1.4. Diese gelten für die gesamten
Geschäftsbeziehungen, auch für künftige
Vertragsabschlüsse, dann in der bei Beauftragung
auf der Homepage sun-energy24.com abrufbaren Fassung, als vereinbart.
2. Angebot | Vertragsschluss | Leistungsänderung
2.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit diese nicht von SE Vertriebs GmbH schriftlich als bindend bezeichnet wurden. Der Kunde hält sich zwei Wochen an Erklärungen zum Abschluss von Verträgen (Vertragsangebote) gebunden.
2.2. Verträge kommen erst durch die Auftragsbestätigung oder Ausführung der Bestellung durch SE Vertriebs GmbH zustande. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von SE Vertriebs GmbH.
2.3. SE Vertriebs GmbH behält sich, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung zur Beschaffenheit getroffen wurde, geringfügige Leistungsänderungen vor, sofern es sich um unwesentliche Änderungen der Leistung handelt und diese dem Kunden zuzumuten sind. Abweichungen, z.B. handelsübliche Qualitäts-, Mengen-, Gewichts- oder sonstige Abweichungen sind vom Kunden hinzunehmen, auch wenn er bei seiner Bestellung auf Verkaufsunterlagen (Prospekte, Zeichnungen usw.) Bezug nimmt. Technische Abweichungen der Leistungsdaten, insbesondere im Hinblick auf Farbunterschiede sowie die Rahmenhöhe und die Größe der Module können auftreten.
2.4. Das Vertragsverhältnis kann SE Vertriebs GmbH mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht oder seine Zahlungen endgültig eingestellt hat oder gegen ihn ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung läuft oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder eine vergleichbares Verfahren unter einer anderen Rechtsordnung eröffnet worden ist oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde, es sei denn, der Kunde leistet unverzüglich Vorkasse. Weiter kann SE Vertriebs GmbH das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde Vorauskasse zu leisten hat und er sich diesbezüglich mindestens 14 Tage in Verzug befindet.
3. Preise | Zahlungsbedingungen
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive der Verpackung- und Versandkosten, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung- und Versandkosten werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. SE Vertriebs GmbH ist berechtigt, den Liefergegenstand gegen Transportrisiken zu versichern und die Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3.2. Der Kaufpreis ist vom Kunden, soweit keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde, in voller Höhe einschließlich sämtlicher Nebenkosten als Vorauskasse, zahlbar mit Erhalt der Auftragsbestätigung, zu zahlen. Sofern ausnahmsweise keine Vorkasse zu leisten ist, sind Zahlungen, sofern die Vertragspartner nichts anderes vereinbart haben, sofort nach Leistungserbringung und Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und innerhalb von 5 Tagen zahlbar. Eine Verschiebung von Lieferterminen oder Terminen zur Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden ist für die Fälligkeit des Kaufpreises nicht relevant.
3.3. Gerät der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, berechnet SE Vertriebs GmbH Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB. SE Vertriebs GmbH kann auch den Ersatz eines verzugsbedingt entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen verlangen. Für Mehraufwendungen, z.B. für die Lagerung, berechnet SE Vertriebs GmbH 4 Euro pro Palette/Monat. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird vorbehalten.
3.4. Dauert der Zahlungsverzug länger als 30 Kalendertage, lässt der Kunde einen Wechsel
oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder eines vergleichbaren Verfahrens unter einer anderen Rechtsordnung gestellt, ist SE Vertriebs GmbH berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentumsvorbehalten geltend zu machen.
3.5. Treten nach Abschluss des Vertrages Preissteigerungen oder -senkungen im Bereich der Transport- und Abwicklungskosten ein, behält sich SE Vertriebs GmbH das Recht vor, die Preise anzupassen.
3.6. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von SE Vertriebs GmbH anerkannt wurden. Ansprüche aus diesem Vertrag kann der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SE Vertriebs GmbH an Dritte abtreten, soweit die Anwendung des § 354 a HGB nicht eröffnet ist. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu.
4. Lieferung | Fristen
4.1. Für Liefertermine und Lieferfristen sind ausschließlich die Angaben relevant, die sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung von SE Vertriebs GmbH ergeben. Es handelt sich nicht um Fixtermine. Sämtliche Liefer- und Leistungsfristen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von SE Vertriebs GmbH, es sei denn, es handelt sich um Lagerware. Die Fristbestimmung ist nicht derart wesentlich, dass das gesamte Geschäft mit der rechtzeitigen Lieferung steht oder fällt.
4.2. Teillieferungen sind möglich, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
4.3. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises oder der Anzahlung auf dem Konto von SE Vertriebs GmbH gutgeschrieben wurde.
4.4. Werden nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen vereinbart, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
4.5. Mahnungen und Fristsetzungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein,
wobei eine Frist von weniger als zwei Wochen nur bei nachgewiesener besonderer Eilbedürftigkeit angemessen ist.
4.6. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn SE Vertriebs GmbH die Ware zum vereinbarten Liefertermin der Transportperson übergeben oder dem Kunden die tatsächlich bestehende Versandbereitschaft mitgeteilt hat.
4.7. Gerät SE Vertriebs GmbH mit der Lieferung in Verzug, kann der Kunde, wenn er einen Schaden und dessen Verursachung durch SE Vertriebs GmbH glaubhaft nachweisen kann, eine Entschädigung verlangen. Der Anspruch ist begrenzt auf maximal 0,5 % des Wertes der Teil- oder Lieferung für jede vollendete Woche des Verzugs, dieser wiederum begrenzt auf höchstens 5% des Wertes der Teil- oder Lieferung, der aufgrund des Verzuges nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch genommen werden kann.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und dem Ausgleich sämtlicher SE Vertriebs GmbH gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche, bleibt die gelieferte Ware Eigentum der SE Vertriebs GmbH. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
5.2. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
5.3. Der Kunde tritt SE Vertriebs GmbH einen erstrangigen Teil der Forderung aus der Weiterveräußerung des Gegenstandes der Lieferung, begrenzt auf die Höhe des Kaufpreises einschließlich etwaiger Kosten, Zinsen und Verzugsschäden, soweit diese dem Kunden gegenüber bereits berechnet und angemeldet wurden, an SE Vertriebs GmbH ab.
5.4. Dem Kunden wird unter Vorbehalt eines jederzeitigen Widerrufs die Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf gestattet. Auf Verlangen von SE Vertriebs GmbH ist der Schuldner verpflichtet, die abgetretenen Forderungen zu benennen, den Abnehmern des Liefergegenstandes die Abtretung anzuzeigen und SE Vertriebs GmbH die Abtretungsanzeige auszuhändigen oder die direkte Anzeige zu ermöglichen. Zur Vermeidung einer Übersicherung wird SE Vertriebs GmbH auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigenem Ermessen freigeben, soweit der Schätzwert der für SE Vertriebs GmbH bestehenden Sicherheiten die Forderungen gegen den Kunden um mehr als 30% übersteigt.
5.5. Bei Pfändungen des Liefergegenstandes oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde SE Vertriebs GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, um die Klagerhebung gemäß § 771 ZPO zu ermöglichen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, SE Vertriebs GmbH die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den SE Vertriebs GmbH entstandenen Ausfall.
5.6. Wurde Vorauskasse vereinbart (anfänglich oder nachträglich) und geleistet, gelten die vorstehenden Regelungen der Ziffern 5.1 bis 5.5 nicht.
6. Mängelansprüche
6.1. Die Geltendmachung von Mängelrechten durch den Kunden bedingt, dass der Kunde der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß §377 HGB nachgekommen ist.
6.2. Es gelten nur die Eigenschaften der Ware als vereinbart, die SE Vertriebs GmbH als solche in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich bezeichnet hat. Öffentliche Äußerungen oder Werbung des Herstellers oder anderer Lieferanten stellen keine vertragsgemäße Bescha enheitsangabe der Ware dar.
6.3. Die Gewährleistungsfrist bei neuen Produkten beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Gebrauchte Produkte werden unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung verkauft. Ausgenommen hiervon sind die Fälle gemäß Ziffer 8.
6.4. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, hat SE Vertriebs GmbH ein Wahlrecht zwischen der Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Ist SE Vertriebs GmbH zur Nacherfüllung verpflichtet, trägt SE Vertriebs GmbH alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, begrenzt auf die nachgewiesenen Kosten maximal bis zur Höhe des 1,5 – fachen Nettopreises des konkreten mangelhaften Produkts und soweit die Kaufsache nicht nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
6.5. Der Kunde unterstützt SE Vertriebs GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, SE Vertriebs GmbH umfassend informiert und die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.
6.6. SE Vertriebs GmbH kann den Ersatz von Mehrkosten verlangen, die daraus entstehen, dass der Liefergegenstand verändert oder falsch bedient wurde. Gleiches gilt für Aufwendungsersatz, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast liegt beim Kunden. § 254 BGB gilt entsprechend.
7. Schadensersatzhaftung
7.1. Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit nicht speziellere Regelungen in diesen AVLB vereinbart worden sind, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.2. Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in diesen AVLB gelten nicht für:
7.2.1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von SE Vertriebs GmbH beruhen;
7.2.2. Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SE Vertriebs GmbH beruhen;
7.2.3. sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SE Vertriebs GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SE Vertriebs GmbH beruhen.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes von SE Vertriebs GmbH. SE Vertriebs GmbH ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
8.3. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch Fax oder E-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden.
8.4. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von SE Vertriebs GmbH.
8.5. Für den Fall, dass Teile dieser AVLB unwirksam sind, so werden die übrigen Klauseln hiervon nicht berührt.